Am 7. April 2017 ist eine neue Drohnen-Verordnung in Kraft getreten. Hintergrund ist die stetig steigende Zahl von Drohnen in Deutschland. Schätzungsweise gibt es derzeit 500.000 dieser unbemannten Flugobjekte bei uns.

 

Die Möglichkeit beeindruckende Bilder aus der Luft zu machen fasziniert viele Menschen. Was aber, wenn ein solches Gerät durch einen starken Wind oder eine aufgebrauchte Batterie außer Kontrolle gerät? Nehmen wir weiter an, die Drohne verletzt dabei andere Menschen oder beschädigt deren Eigentum? 

 

Egal ob Sie eine Drohne privat oder gewerblich nutzen, das deutsche Gesetz sieht vor, dass für den Betrieb eines Fluggeräts eine Haftpflichtversicherung vorliegen muss. Erfreulich ist, dass die meisten Privathaftpflichtversicherungen Drohnen, die rein privat betrieben werden, beitragsfrei mitversichern.  Bitte setzen Sie sich vor der ersten Nutzung mit uns in Verbindung. Gerne klären wir ab, ob in Ihrer Versicherung Drohnen miteingeschlossen sind.

 

 

Ein kurzer Überblick der wichtigsten Regeln der neuen Verordnung: 

  • Die neuen Regeln gelten nur außerhalb von Modellflugplätzen
  • Kennzeichnungspflicht: bei einem Gewicht von mehr als 0,25 kg müssen Besitzer eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers anbringen
  • Drohnen dürfen nur in Sichtweite geflogen werden und müssen bemannten Luftfahrzeugen stets ausweichen
  • Kenntnisnachweis: bei einem Gewicht ab 2 kg müssen besondere Kenntnisse nachgewiesen werden
  • Erlaubnispflicht: ab 5 kg Gewicht wird eine spezielle Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt
  • Ab 100 m Flughöhe dürfen Drohnen nur mit behördlicher Ausnahmeerlaubnis fliegen
  • Verboten ist jegliche Behinderung und Gefährdung
  • Flugverbot gilt für Drohnen von mehr als 0,25 kg über Wohngebäuden, oder wenn  das Gerät optische, akustische oder Funksignale empfangen, übertragen oder aufzeichnen kann. Darüber hinaus gilt das Flugverbot über sog. „sensiblen Bereichen“. Dazu gehören: Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Kontrollzonen von Flugplätzen, Industrieanlagen, Naturschutzgebiete und Gebäude von Verfassungsorganen, Bundes- oder Landesbehörden.

 

Weitere Regeln und Informationen finden Sie hier: 

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