Krankenversicherung für Grenzgänger

 

Auf Grund der Bilateralen Verträge zwischen Deutschland und der Schweiz sind zunächst alle Personen, die in der Schweiz arbeiten, dort krankenversicherungspflichtig. Das heißt, es gilt das Erwerbsortsprinzip, wodurch grundsätzlich auch jeder Grenzgänger in der Schweiz krankenversicherungspflichtig ist.

Jedoch gibt es Ausnahmen von der Regel: Grenzgänger aus Deutschland haben im Krankenversicherungsbereich die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz zu Gunsten ihrer Krankenversicherung im Wohnstaat befreien zu lassen (Optionsrecht genannt).

In allen anderen Sozialversicherungszweigen bleibt es bei der Versicherungspflicht in der Schweiz. Das heißt, die Grenzgänger können sich nur von der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz befreien lassen.

Durch das Optionsrecht stehen den Grenzgängern verschiedene Modelle zur Absicherung zur Verfügung. Im Allgemeinen ergeben sich daraus folgende Möglichkeiten, zwischen denen gewählt werden kann:

  • die deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
  • die deutsche private Krankenversicherung (PKV)
  • verschiedenen speziell auf ihre Bedürfnisse ausgelegte Grenzgänger-Modelle, bei denen eine Kombination von Deutscher und Schweizer Krankenversicherung verwendet wird

Wie so oft hat, wer die Wahl hat, auch die Qual sich entscheiden zu müssen. Sie wissen nicht, welches Model für Sie das passende ist? Dann lassen Sie sich von uns beraten - wir geben Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten und  schauen uns mit Ihnen gemeinsam ihre individuelle Situation an. Dabei berücksichtigen wir neben  Alter, Familienstand etc. auch alle weiteren relevanten Faktoren und Ihre Präferenzen, um Ihnen zu  helfen, die für Sie maßgeschneiderte Lösung zu finden.

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