Rentenversicherung für Aufenthalter

 

Die für Aufenthalter obligatorische Schweizer Rentenversicherung unterscheidet sich ein wenig von der Absicherung fürs Alter, wie sie in Deutschland üblich ist. Denn in der Schweiz ruht die Altersvorsorge auf drei Säulen:

Pflicht:
1. Säule: AV/IV/EO (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
2. Säule: BVG/Pensionskasse (Berufliche Vorsorge)

Freiwillig:
3. Säule: 3a/3b (Private Vorsorge)

In einem Punkt sind sich aber das Deutsche und das Schweizer System ähnlich, grundsätzlich empfiehlt sich eine zusätzliche private Absicherung, um dafür zu sorgen, dass sich beim Eintritt ins Rentenalter nichts an ihrem gewohnten Lebensstandard ändert. Ein besonderes Augenmerk sollte man also der 3. Säule zukommen lassen.

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